Notar und Rechtsanwälte in
haftungsunabhängiger Kooperation

Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rabe ist seit mehr als 10 Jahren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit mehr als 15 Jahren Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Immobilienrecht des deutschen Anwaltsvereins.

Im Wohnungseigentumsrecht sind durch das WEMOG tiefgreifende Veränderungen mit Wirkung zum 01.12.2020 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen zur Einberufung einer Versammlung der  Wohnungseigentümer sowie deren Abhaltung samt der Vertretung in der Versammlung und zur Beschlussfassung sind in großen Teilen neu gefasst worden. In der Regel ist nun die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu verklagen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Änderungen der Teilungserklärung im Beschlusswege zu fassen und vereinfacht in das Grundbuch eintragen zu lassen. 

Er berät und vertritt Sie im Rahmen dieser Spezialisierung insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Anfechtungsklagen (gegen Beschlüsse)
  • Durchsetzung von Forderungen (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlage)
  • Beratung von WEG-Verwaltern
  • Entwurf von Beschlüssen
  • Vertretung von Wohnungseigentümern
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
  • Gestaltung von Sondernutzungsrechten
  • gerichtliche Vertretung in allen Wohnungseigentumsprozessen
  • Prüfung von Verwalterverträgen
  • Prüfung von Verwalterabrechnungen
  • Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus der Gemeinschaft
  • Gestaltung von Teilungserklärungen und deren Änderung

Ralf-Bernd Rabe - Rechtsanwalt und Notar
Ralf Bernd Rabe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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RD RECHT + DIALOG
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