Maklerrecht
In maklerrechtlichen Angelegenheiten ist Rechtsanwalt Rabe Ihr Ansprechpartner. Seine Tätigkeit liegt in erster Linie in der Vertretung von Immobilienmaklern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Häusern oder Eigentumswohnungen und deren Vermietung bzw. Verpachtung. Vielfach werden auch Kunden gegen Makler vertreten, insbesondere, wenn gegen sie Provisionsansprüche geltend gemacht werden.
Wichtiger Bestandteil der Beratung ist dabei die Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln in Maklerverträgen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und die Vertretung in maklerrechtlichen Prozessen.
Ein besonderes Augenmerk liegt ferner auf den gesetzlichen Neuregelungen in den §§ 656a bis d BGB zur notwendigen gesetzlichen Form, bei Doppeltätigkeit für beide Parteien eines Kaufvertrags und zu Maklerprovisionen bei Erwerb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
Senden Sie eine Anfrage an die Kanzlei ! Bitte beachten Sie, daß durch die Übersendung einer Anfrage nicht zugleich ein Mandatsverhältnis entsteht, dazu bitten wir zusätzlich um Rücksprache.
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RD RECHT + DIALOG
Rechtsanwälte – Notar
Ralf-Bernd Rabe
Sergej Rigehr
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