Baurecht
Im privaten Baurecht werden Sie von Rechtsanwalt Rabe vertreten. Er übernimmt seit 1997 regelmäßig baurechtliche Mandate und trat 1998
der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein bei.
2006 wurde er zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Lösung baurechtlicher Probleme und in Baurechtsprozessen aller Art. Seine Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen vertieft.
Er berät und vertritt Bauunternehmen, setzt deren Werklohnansprüche durch und sorgt für deren Absicherung. Ferner gestaltet er Bauverträge (GU, ARGE, Subunternehmer) und wehrt unberechtigte Inanspruchnahmen ab.
In Mandaten für private und gewerbliche Bauherren steht die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, die Geltendmachung von Rechten wegen Baumängeln sowie die Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche im Vordergrund.
In Absprache mit den Mandanten wird eine Strategie entwickelt, z.B. ob eine außergerichtliche Lösung angestrebt oder die Einleitung gerichtlicher Schritte notwendig ist.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Rabe anwaltlich für Architekten und andere Sonderfachleuten im Baubereich tätig, um deren Rechte durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung von Honoraren sowie in der Beratung betreffend die Rechte und Pflichten aus bereits abgeschlossenen Verträgen.
Schlagwortartig zusammengefasst handelt es sich insbesondere um folgende Angelegenheiten:
Für Bauunternehmer und Handwerker:
- außergerichtliche Vertretung
- Rechtliche Begleitung von Bauprojekten
- Wahrnehmung von Baustellenterminen
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen aus § 631 BGB
- Vertretung bei Baumängeln
- Gestaltung von Bauverträgen (z.B. GU-Verträge, Subunternehmerverträge)
- ARGE – Vertragsgestaltung
- Bauträgerverträge
- Forderungssicherung z.B. § 632a BGB oder
Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB - einstweilige Verfügung zur Anspruchssicherung
- Vertretung in selbständigen Beweisverfahren
- Bauprozesse
Für Bauherrn (privat und gewerblich):
- Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen aller Art
- baubegleitende Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- Wahrnehmung von Baustellenterminen
- bei Baumängeln – Kooperation mit Bausachverständigen
- Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche
- Vertretung in selbständigen Beweisverfahren
- Führung von Bauprozessen
Senden Sie eine Anfrage an die Kanzlei ! Bitte beachten Sie, dass durch die Übersendung einer Anfrage nicht zugleich ein Mandatsverhältnis entsteht, dazu bitten wir zusätzlich um Rücksprache.
0521 / 94 24 00
0521 / 94 24 04 – 1
RD RECHT + DIALOG
Notar – Rechtsanwälte – Fachanwälte
Ralf-Bernd Rabe und Christoph Röhr in haftungsunabhängiger Kooperation (Bürogemeinschaft), Hauptstr. 138, 33647 Bielefeld
Internet: rd-rechtunddialog.de