Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Die Vertragsrecht und Vertragsgestaltung sind ein Schwerpunkt der notariellen sowie anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt und Notar Rabe. Auch Rechtsanwalt Rigehr verfügt über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich.
Im notariellen Bereich geht es um Immobilienkaufverträge, Teilungserklärungen, Bauträgerverträge, Gesellschaftsverträge oder Testamenten bzw. Erbverträgen. Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen bedürfen individueller Anpassung auf die jeweilige Situation.
Bei anwaltlicher Tätigkeit werden oftmals Verträge geprüft und angepasst oder selbst entworfen. Dies gilt für Mietverträge, gerade, wenn sie im gewerblichen Bereich befristet werden sollen und dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen. Bauverträge haben aufgrund des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht gravierende Änderungen erfahren. Auch die VOB/B musste deshalb angepasst werden. Es gibt jetzt neu den „Verbraucherbauvertrag“ als eigenen Vertragstyp.
Wann ein Verbraucherbauvertrag vorliegt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, es wird vertreten, dass auch die Vergabe von Einzelgewerken an verschiedene Handwerker letztlich aus dem gesetzgeberischen Schutzzweck der Norm heraus zur Anwendung der Vorschriften führen soll.
Das Arbeitsrecht beinhaltet den Nachweisgrundsatz, jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich festgehalten werden. Für Verträge leitender Angestellter oder Geschäftsführer ohne Tarifbindung ist unabhängig davon die exakte Festlegung sinnvoll.
Dabei hat die Corona Pandemie durch neue gesetzliche Regelung zu Änderungen geführt. Bitte Link zu „Corona“ Rechtsthemen einfügen
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