Energiekrise, Digitalisierung, Corona
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Aktuelle Veränderungen
Der russische Angriff auf die Ukraine hat weltweit Folgen, im Winter 2022/23 stellt sich für Deutschland insbesondere Fragen zur Sicherung der Energieversorgung bei Gas und Strom. Dadurch sind in kurzer Abfolge gravierende Gesetzesänderungen erfolgt und angekündigt, die jeden, gerade auch Mieter und Vermieter betreffen.
Die Corona-Pandemie hat zu umfangreichen Änderungen der anwaltlichen Tätigkeit geführt, Videokonferenzen und Gerichtstermine per Video sind möglich, die Digitalisierung hat dadurch einen Schub erhalten.
Im Wohnungseigentumsrecht gilt seit 01.12.2020 ein weitgehend neu formuliertes Gesetz, das auch wesentliche Änderungen zur Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen mit sich gebracht hat, wie z. B. die virtuelle Teilnahme an einer solchen Versammlung. Ferner sind die Regelungen zur Abwahl eines Verwalters und zur Zahlung der Verwaltervergütung in diesem Fall geändert worden. Während früher oft qualifizierte Mehrheiten für bestimmte Beschlüsse notwendig waren, gilt jetzt grundsätlich das Mehrheitsprinzip.
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