Notar und Rechtsanwälte in
haftungsunabhängiger Kooperation

Porträtfoto von Notar Ralf-Bernd Rabe aus Bielefeld

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Senden Sie eine Anfrage an die Kanzlei ! Bitte beachten Sie, dass durch die Übersendung einer Anfrage nicht zugleich ein Mandatsverhältnis entsteht, dazu bitten wir zusätzlich um Rücksprache.

0521 / 94 24 00

0521 / 94 24 04 – 1

RD RECHT + DIALOG
Notar – Rechtsanwälte – Fachanwälte
Ralf-Bernd Rabe und Christoph Röhr in haftungsunabhängiger Kooperation (Bürogemeinschaft), Hauptstr. 138, 33647 Bielefeld

Internet: rd-rechtunddialog.de

Notar in Bielefeld

Unser Notar Ralf-Bernd Rabe wird von mehreren MitarbeiterInnen unterstützt.

Bei notariellen Anfragen kontaktieren Sie uns am besten unter 0521 / 94 240-17, soweit gewünscht gerne auch per E-Mail unter info@rd-rechtunddialog.de

Zu den Aufgaben eines Notars zählen die Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Erklärungen, die notarieller Beurkundung bedürfen. Die erforderlichen Entwürfe werden nach Übermittlung der notwendigen Informationen (Checklisten vorhanden) zeitnah erstellt. Termine zur Beurkundung werden nach Prüfung und Klärung über die Mitarbeiterinnen des Notars vergeben.

Typische notarielle Beurkundungen sind:

  • Immobilienkaufverträge
  • Übertragungsverträge von Immobilien
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Gesellschaftsverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Teilungserklärungen z.B. zur Gründung von Wohnungseigentum
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtverträge
  • Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen oder europäischen Nachlasszeugnissen
  • Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Gestaltung und Beurkundung von Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Erstellung von notariellen Nachlassverzeichnissen
  • Beurkundung von Adoptionsanträgen
  • Eidesstattliche Versicherungen zur Vorlage bei Behörden
 

Ferner ist der Notar zuständig für öffentliche Beglaubigungen, soweit erforderlich nach Erstellung von Entwürfen, beispielsweise von:

  • Dokumenten
  • Namensunterschriften
  • Erbausschlagungen
  • Grunddienstbarkeiten z.B. Wegerechten
  • persönlichen Dienstbarkeiten z.B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht